Überführung von Gegenständen
- Überführung von verbrauchsgütern und ausgewählten Produkten in die und aus der BRD
- Waffen
- Pyrotechnische Gegenstände
- Medikamente und Drogen
Überführung von verbrauchsgütern und ausgewählten Produkten in die und aus der BRD
Überführt ein Bürger der Tschechischen Republik als Privatperson, d.h. nicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit, Verbrauchsgüter über die Grenze zur BRD für seinen Eigenbedarf, so hat er Verbrauchsteuer nur in dem Mitgliedsstaat zu zahlen, in dem sie gekauft wurden.
Verbrauchsgüter
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Menge
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Tabakerzeugnisse
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Zigaretten
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800 Stück
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Zigarren mit einem Gewicht bis 3 g pro Stück
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400 Stück
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Zigarren
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200 Stück
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Rauchtabak
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1 Kg
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Alkoholische Getränke
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Spirituosen
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10 l
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Schaumweine
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60 l
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Wein
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90 l
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Bier
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110 l
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Weitere Erzeugnisse
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Kaffee
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10 Kg
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Kaffeehaltige Erzeugnisse
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10 Kg
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Waffen
Allgemein kann festgestellt werden, dass das Verzeichnis verbotener Waffen in der BRD wesentlich breiter ist als in der Tschechischen Republik. Zu den absolut verbotenen Waffen zählen in der BRD zum Beispiel auch zahlreiche Typen von Messern.
Pyrotechnische Gegenstände
In der BRD ist nicht nur der unberechtigte Verkaufvon Pyrotechnik untersagt, sondern auch der unberechtigte Besitz und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände. Der unberechtigte Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (einschließlich ihres Verwendung und Aufbewahrung) wird als Straftat bewertet und kann im äußersten Fall auch mit Freiheitsentzug bestraft werden.
Art des pyrotechnischen Gegenstandes
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Altersgrenze
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Pflicht, eine Genehmigung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu haben
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Kategorie 1
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12 Jahre
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NEIN
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Kategorie 2
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18 Jahre
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GRUNDSÄTZLICH JA[1]
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Kategorie 3
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18 Jahre
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JA
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Kategorie 4
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21 Jahre
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JA
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Kategorie P1
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18 Jahre
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GRUNDSÄTZLICH NEIN[2]
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Kategorie P2
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21 Jahre
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JA
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Kategorie T1
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18 Jahre
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NEIN
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Kategorie T2
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21 Jahre
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JA
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Medikamente und Drogen
Medikamente
Auf dem Gebiet der BRD reisende Bürger können Medikamente für den allgemeinen persönlichen Bedarf mit sich führen, d.h. in einer solchen Menge, die laut entsprechender Empfehlung in maximal drei Monaten einzunehmen ist. Gleiches trifft auch auf für Tiere bestimmte Medikamente zu, die gemeinsam mit dem Bürger in die BRD reisen, jedoch nur dann, wenn das Tier nicht zur Schlachtung bestimmt ist. Zugleich gilt, dass bestimmte Medikamente verboten sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um gefälschte Medikamente oder untersagte Dopingmittel, wie z. B. Testosteron oder Nandrolon.
Drogen
Die deutschen Gesetze unterscheiden nicht konsequent zwischen den einzelnen Drogenarten in Abhängigkeit von ihrer Gefährlichkeit (dies bleibt dem Ermessen der zuständigen Organe überlassen), zahlreiche Drogen fallen allerdings unter die Kategorie der Betäubungsmittel. In der Praxis werden die verschiedenen Drogen allerdings unterschiedlich behandelt, z. B. gilt, dass der Besitz einer sehr geringen Menge von Marihuana kein Grund für die Einleitung der Strafverfolgung sein muss. Wenn eine Person allerdings über Betäubungsmittel unberechtigt verfügt, kann die Strafverfolgung auf jeden Fall eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die Frage des Besitzes von Marihuana und des mögliche Absehens von einer Strafverfolgung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt wird.