Die Reaktion des Innenministeriums auf Informationen betreffend das Festhalten von Ausländern, über die im Artikel „Tschechien sperrt Flüchtlinge ein“ geschrieben wird
In den Einrichtungen für den Gewahrsam der Ausländer, also in geschlossenen Einrichtungen, befinden sich nur Personen, die nach dem Ausländeraufenthaltsgesetz wegen illegalem Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik angehalten wurden und die in das entsprechende Herkunftsland nach den Regeln der Europäischen Union – Rückführungs-Richtlinie, Dublin-Verordnung, Rückübernahmeabkommen – zurückgeschoben werden sollen.
Die Polizei richtet sich nach dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern, das unter anderem festlegt, dass „die Polizei einen Ausländer, der in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik unberechtigt eingereist ist oder sich im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik unberechtigt aufgehalten hat, für eine erforderliche Zeitdauer festhält.
In solchen Einrichtungen befinden sich nicht Personen, die in der Tschechischen Republik einen Antrag auf internationalen Schutz stellen würden. Standardmäßige Antragsteller, die in der Tschechischen Republik internationalen Schutz beantragen, befinden sich in Aufnahmezentren und anschließend in Aufenthaltszentren für Antragsteller, die bei uns internationalen Schutz beantragen, wie es die entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union verlangen.
Lucie Nováková
Direktorin der Abteilung Presse und PR