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Grundinformationen zur Schengen-Zusammenarbeit

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Der Begriff „Schengen-Zusammenarbeit“ bezeichnet die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Rahmen des sog. Schengen-Raums, der unter dem Kürzel „Schengen“ allgemein bekannt ist. Der Begriff „Schengen-Raum“ bezeichnet den Verbund jener Staaten, in denen die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft worden sind1 und der Wegfall der Grenzkontrollen durch ein komplexes System von Maßnahmen ausgeglichen wird, die in mehrere Bereiche eingreifen. Das Überschreiten der Binnengrenzen ist grundsätzlich an jedem Ort und zu jeder Tages- und Nachtstunde möglich. Der Schutz der Grenzen konzentriert sich auf die sog. Schengen-Außengrenzen (Landgrenzen, internationale Flughäfen und Seehäfen) und geht mit enger Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in polizeilichen Angelegenheiten, dem Justizwesen, der Visa-Agenda und in anderen Angelegenheiten, einschließlich strenger Regeln im Datenschutzbereich einher.
 
Zum Schengen gehören zurzeit 26 Staaten: 22 EU-Mitgliedsländer, Norwegen, Island, die Schweiz und seit dem 19.12.2011 auch Liechtenstein. Zwei der sog. „alten“ EU-Mitgliedsländer (Großbritannien und Irland) zählen hingegen nicht zum Schengen; sie nehmen am Schengen nur partiell – durch Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen – teil. Nicht zum Schengen-Raum gehören auch 3 EU-Mitgliedsländer, und zwar Zypern, Bulgarien und Rumänien.
 
Die Schengen-Zusammenarbeit geht auf das Jahr 1985 zurück, als Vertreter von fünf Staaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden) in der kleinen Stadt Schengen in Luxemburg das Abkommen von Schengen unterzeichneten. Ihre Initiative war der erste Schritt im Prozess der Abschaffung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und wurde zum Grundstein für die immer tiefer werdende Schengen-Zusammenarbeit.
 

1) Im Falle der Schweiz wird weiterhin der Transport von Waren an den Grenzen kontrolliert. Der Grund dafür liegt darin, dass die Schweiz nicht Mitglied der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft ist.


 

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