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Archivy a archiválie

Základní informace a seznam veřejných archivů 

Das Ministerium des Innern
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odbor archivní správy

arch@mvcr.cz

Die Archive und die Archivalien

Archivalien sind Aufzeichnungen, die wegen der Zeit ihrer Entstehung, ihrem Inhalt, ihrer Herkunft und ihren äußeren Merkmalen zur Daueraufbewahrung ausgewählt und in die Evidenz als Archivalien aufgenommen wurden. Aufbewahrt werden sie in öffentlichen und privaten Archiven, denen vom Innenministerium die Akkreditierung für ihre Tätigkeit erteilt wurde.

Archiven obliegen die allseitige Archivgutpflege, sie sorgen für die sichere Aufbewahrung, fachgerechte Bearbeitung und den Zugang zu den Beständen.

Nutzung von Archivinformationen

Auf Vorlage eines Gesuchs legen sie dem Antragsteller die bearbeiteten Archivalien nach Ausfüllung des Studienzettels zur Einsichtnahme in ihren Studienräumen bereit.

Die Archivaren suchen die Archivalien nach den Anforderungen ihrer Autoren sowie weitere zur Lösung von Aufgaben öffentlich-rechtlicher und weiterer Institutionen notwendige Archivalien aus. Dadurch partizipieren sie sich an der Ausübung der staatlichen Verwaltung sowie an der wissenschaftlichen Forschungsarbeit kulturwissenschaftlicher Einrichtungen.

Auf Antrag nehmen sie Recherchen in den Archivalien für Forscher und öffentlich-rechtliche Institutionen sowie berechtigte juristische Personen vor und fertigen Auszüge, Abschriften und Kopien von Archivalien aus, die gebührenpflichtig sind.

Archive führen wissenschaftliche und Forschungsarbeiten im Bereich des Archivwesens, der historischen Hilfswissenschaften und verwandter Wissensgebiete durch.

Wer und zu welchen Bedingungen

Zur Einsichtnahme in den Archiven sind Archivalien zugänglich, die älter als 30 Jahre sind, sofern die Veröffentlichung ihres Inhalts nicht durch Sondervorschriften geschützt ist. Zum Studium werden auch Archivalien freigegeben, die vor dem 1. Januar 1990 aufgrund der Tätigkeit der ehemaligen Staatssicherheit und der in den Nationalen Front vereinigten gesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien entstanden sind sowie Archivalien, die als Dokumente vor der Aufnahme als Archivgut öffentlich zugänglich waren.

Bei einem eventuellen Einspruch eines Antragstellers, dem die Einsichtnahme in Archivgut verwehrt wurde, entscheidet auf Grunde dieses Einspruchs die für den Bereich Archivwesen und Schriftgutdienste zuständige Verwaltungsbehörde. Nähere Informationen erteilt der Direktor des zuständigen staatlichen Gebietsarchivs bzw. des Nationalarchivs.

Vor Aufnahme des Studiums im Studienraum des betreffenden Archivs füllt der Besucher einen Studienzettel aus und weist sich dem dort mit der Aufsicht betrauten Mitarbeiter gegenüber mit seinem Personalausweis, seinem Reisepass oder einem anderen persönlichen Dokument aus.

Wie und wohin sich wenden

Da den Antragstellern auf Einsichtnahme in Archivalien nicht immer der Zusammenhang zwischen Aufbewahrungsort und Archivalien im Archivnetz bekannt ist, der auf territorialen oder sachlichen Prinzipien beruht, wird ihnen empfohlen, vor Abgabe des Antrags beim Archiv Informationen darüber einzuholen, ob es wahrscheinlich ist, dass sich die geforderten Archivalien in den bearbeiteten Archivbeständen befinden. Außerdem ist durch Anfrage festzustellen, ob die Möglichkeit eines Studienbesuchs oder einer Antragstellung auf Suche und Vorlage der Archivalien besteht.

Verwaltungsgebühren

Archivalien werden Forschern ohne Erhebung von Gebühren zur Einsichtnahme vorgelegt, Verwaltungsdienstleistungen unterliegen jedoch der Gebührenpflicht nach dem Verwaltungsgebührengesetz. Die von öffentlichen Archiven erbrachten Dienstleistungen werden nach der Preisliste gemäß Anlage Nr. 4 zur Richtlinie Nr. 645/2004 GBl. berechnet.

Öffentliche Archive

  • Nationalarchiv

  • Staatliches Gebietsarchiv in Prag, Třeboň, Pilsen, Litoměřice, Zámrsk, Brünn (Mährisches Landesarchiv) und Opava (Landesarchiv)

  • Staatliche Kreisarchive als Organisationseinheiten der staatlichen Gebietsarchive

  • Spezialisierte Archive: Archiv des Präsidialamtes, Archiv der Prager Burg, Archiv des Abgeordnetenhauses, Senatsarchiv, Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, Historisches Militärarchiv, Archiv des Tschechischen Rundfunks, Archiv des Tschechischen Fernsehens, Archiv der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik, Archiv der Karlsuniversität zu Prag, Archiv der Masaryk-Universität in Brünn, Archiv der Tschechischen Technischen Hochschule in Prag, Archiv des Nationalmuseums, Literarisches Archiv der Gedenkstätte für nationale Literatur, Archiv der Nationalgalerie, Archiv der Nationalbibliothek, Archiv des Nationalen technischen Museums, Nationales Filmarchiv, Zentralarchiv für Geodäsie und Kataster, Archiv des Innenministeriums, Archiv DIAMO, Archiv der Tschechischen Nationalbank und Archiv der Universität in Hradec Králové.

  • Zu den Privatarchiven gehören das Allgewerkschaftsarchiv, das Archiv des Jüdischen Museums sowie das Archiv der Tschechischen sozialdemokratischen Partei

Diese Liste ist nicht endgültig abgeschlossen, sondern wird um weitere Archive vervollständigt, wenn sie die Akkreditierung des Innenministeriums erhalten.

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