Ministry of the interior of the Czech Republic  

Go

Modern Administration


Quick links: Sitemap Text version Česky Fulltext search


 

Main menu

 

 

Überführung von Gegenständen

 Česky   English English

Pyrotechnische Gegenstände
In der BRD ist nicht nur der unberechtigte Verkaufvon Pyrotechnik untersagt, sondern auch der unberechtigte Besitz und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände. Der unberechtigte Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (einschließlich ihres Verwendung und Aufbewahrung) wird als Straftat bewertet und kann im äußersten Fall auch mit Freiheitsentzug bestraft werden.
 
Führt eine in die BRD reisende Person Pyrotechnik mit sich, ist in erster Linie darauf zu achten, dass all diese pyrotechnischen Gegenstände zertifiziert und mit dem Zeichen CE oder BAM versehen sind.
 
Die deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden mehrere Kategorien pyrotechnischer Gegenstände. Voraussetzung für den Umgang mit ihnen ist das Erreichen der Altersgrenze oder die Erteilung einer Genehmigung.
 
 
Art des pyrotechnischen Gegenstandes
Altersgrenze
Pflicht, eine Genehmigung zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu haben
Kategorie 1
12 Jahre
NEIN
Kategorie 2
18 Jahre
GRUNDSÄTZLICH JA[1]
Kategorie 3
18 Jahre
JA
Kategorie 4
21 Jahre
JA
Kategorie P1
18 Jahre
GRUNDSÄTZLICH NEIN[2]
Kategorie P2
21 Jahre
JA
Kategorie T1
18 Jahre
NEIN
Kategorie T2
21 Jahre
JA
Gelockerte Bedingungen für die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände gelten in der BRD an den Tagen 31. Dezember und 1. Januar.
 


[1] Eine Genehmigung ist erforderlich für die Nutzung (Abbrennen) nachstehender pyrotechnischer Gegenstände der zweiten Kategorie: a) Knallkörper oder Knallbatterien mit Blitzknallsatz, b) Raketen mit mehr als 20 Gramm explodierender Masse, c) Fackeln und d) pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlich Rauchkomponente. Die genannten Gegenstände bilden einen erheblichen Teil des unter die Kategorie 2 fallenden Sortiments.
[2] Eine Genehmigung ist nur für die Gegenstände Airbageinheit und Gurtstraffereinheit aus der Kategorie P1 erforderlich, wenn sie nicht im Fahrzeug eingebaut sind.

Print  E-mail