Überführung von Gegenständen
Waffen
Allgemein kann festgestellt werden, dass das Verzeichnis verbotener Waffen in der BRD wesentlich breiter ist als in der Tschechischen Republik. Zu den absolut verbotenen Waffen zählen in der BRD zum Beispiel auch zahlreiche Typen von Messern.
Allgemein kann festgestellt werden, dass das Verzeichnis verbotener Waffen in der BRD wesentlich breiter ist als in der Tschechischen Republik. Zu den absolut verbotenen Waffen zählen in der BRD zum Beispiel auch zahlreiche Typen von Messern.
Eine Sonderregelung gilt für bestimmte Gruppen, wie z. B. für Jäger zu Jagdzwecken, Sportschützen zum Sportschießen oder für Mitglieder von Vereinen, die nationale Bräuche pflegen und hierzu an traditionellen Veranstaltungen teilnehmen. Diese Personen benötigen grundsätzlich keine Genehmigung, müssen allerdings die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe sowie die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung jeweils ordentlich nachweisen.
Allgemein kann empfohlen werden, wenn ein Bürger der Tschechischen Republik beabsichtigt, über die Grenze mit der BRD eine Waffe auszuführen, vorher stets zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Genehmigung die Waffe unterliegt und sich dann die notwendige Genehmigung zu besorgen.
Eine vereinfachte Sonderregelung gilt für Inhaber eines europäischen Waffenscheins, der von der zuständigen tschechischen Polizeibehörde ausgestellt wird. Nach seinem Erhalt hat der Bürger grundsätzlich die Genehmigung durch die deutsche Behörde zu beantragen.
Ist die Person berechtigt, auf dem Gebiet der BRD eine Waffe zu tragen, so ist sie ebenfalls berechtigt, in angemessener Menge auch die für diese Waffe bestimmte Munition zu besitzen.